IQMG-Jahrestagung 2009

Das Motto der diesjährigen IQMG-Jahrestagung war Frage und Forderung zugleich: “Qualitätsorientierte Vergütung in der medizinischen Rehabilitation?!“ Damit wurde die Zielrichtung der Veranstaltung beschrieben, mit der beantwortet werden sollte, ob die Vergütung von medizinischer Rehabilitation an Qualitätsaspekte gekoppelt werden kann und welche Qualitätsdimensionen hierfür eine Rolle spielen könnten.
Nach der Begrüßung durch BDPK-Präsidentin Dr. Katharina Nebel gaben Vertreter der Reha-Täger, der Wissenschaft und der Kliniken ihre Statements zum Spannungsfeld von Qualität und Vergütung ab, danach stellten sich die Referenten in einer Podiumsdiskussion den Fragen des Publikums.

Am zweiten Veranstaltungstag fanden fünf Workshops zu Fragen des Qualitätsmanagements für Praktiker statt. Hierbei  informieren und diskutieren Experten der IQMG-Kooperationspartner aus den Bereichen Beratung, Zertifizierung und Software über die angebotenen Schwerpunktthemen.

Zur Eröffnung der Tagung stellte die Präsidentin des BDPK, Dr. Katharina Nebel, in ihrer Begrüßung heraus, dass der qualifizierten Rehabilitation im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ein besonderer Stellenwert eingeräumt wurde.

Die Koalitionäre hätten ein starkes Willensbekenntnis dafür abgegeben, dass sie die Rehabilitation angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung und der zukünftigen Herausforderungen weiter fördern wollen. Diesem Verständnis folgt der BDPK, in dem sich Rehabilitationskliniken bereits seit Jahren intensiv mit dem Thema Qualität befassen.

Deutlich werde dies nicht zuletzt an der Entstehung und Entwicklung des IQMG, das schon lange vor entsprechenden gesetzlichen Regelungen Qualitätsmaßstäbe für die Rehakliniken entwickelt und gesetzt habe. Auf der Grundlage des vom Institut entwickelten Programms IQMP-Reha seien inzwischen 130 Rehakliniken mit dem EQR-Siegel für “Excellente Qualität in der Rehabilitation“ ausgezeichnet worden – mehr als mit jedem anderen Verfahren. Seit dem Jahr 2007 steht den Kliniken auch ein Manual zum Qualitätsbericht Rehabilitation (QB-Reha) zur Verfügung, für das dieses Jahr eine überarbeitete 2. Auflage herausgegeben wurde. Die Rehakliniken hätten damit eine praktische Anleitung für eine strukturierte, vergleichbare Information von Patienten, Ärzten und Kostenträgern.

IQMG-Tagungsprogramm am 12. und 13. November 2009

Die Podiumsdiskussion wurde von Peter Clausing, dem Vorsitzender des IQMG-Verwaltungsrates und Geschäftsführer der Paracelsus Kliniken Deutschland GmbH & Co. KGaA geleitet. Neben den Referenten nahmen auch Bettina Cleavenger vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Jens Kaffenberger, stellvertretender Bundesgeschäftsführer beim Sozialverbands VdK Deutschland an der Diskussion teil.

Grundsätzlich wurde die Frage gestellt, was – wenn nicht Qualität – in der Rehabilitation bisher vergütet wurde. Die Schwerpunkte und gleichzeitig Unterschiede bei der “Preisfindung“ waren bei der Rentenversicherung der Marktpreis sowie die Struktur- und Prozessqualität und bei den Krankenkassen der “Verhandlungsweg“.  Für eine Weiterentwicklung zu einer tatsächlichen qualitätsorientierten Vergütung sprechen gute Gründe:

  • Transparenz für Patienten und für Kostenträger
  • “Gerechtere Verteilung“: gegebenenfalls auch durch weitere finanzielle Mittel aus anderen “Systemen”, bei denen durch Reha Ausgaben eingespart werden.

Mit Blick auf das von der Prognos AG vorlegte Gutachten zum wirtschaftlichen Nutzen der Reha wurde darauf hingewiesen, dass es in der Praxis schwerfallen dürfe, innerhalb der Krankenkassenstrukturen den Nachweis zu führen, dass mit einer Investition in die Rehabilitation in fünf Jahren eine Einsparung möglich sein wird.

Bettina Cleavenger vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellte heraus, dass die Rehabilitation und insbesondere der Qualitätsgedanke im Koalitionsvertrag überaus positiv bewertet worden sei. Qualitäts-Rehabilitation habe ihren Preis und Verfahren, die Qualität fördern, sollten durch die Praxis hervorgebracht werden. Das BMAS würde entsprechende Ansäze und Verfahren auch beim BMG mit unterstützen. Grundsätzlich sehe sich das BMAS als Motor für die Rehabilitation. Zugleich wies sie darauf hin, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einrichtung von Schiedsstellen für die Vergütung im Krankenkassenbereich wohl auch der DRV zu gute käme, gegenüber der Rechnungshof nicht kostendeckende GKV-Sätze in DRV-Kliniken anmahne.

Jens Kaffenberger, stellvertretender Bundesgeschäftsführer beim Sozialverbands VdK Deutschland begrüßte ebenfalls die im Koalitionsvertrag vorgesehene Stärkung der Reha, und bemängelte zugleich das Problem des “Töpfedenkens“, das insbesondere im Bereich Reha und Pflege existiere.

Das Manual zu IQMP-Reha 2.0 wurde im Hinblick auf die BAR-Anforderungen überarbeitet. Für die überarbeitete Version hat das IQMG Ende September 2009 die Anerkennung bei der BAR beantragt. Frau Dr. Spyra stellte in Ihrem Vortrag die vorgenommenen Anpassungen vor. Herr Petri berichtete über die Umsetzung der Vereinbarung. Eine Arbeitsgruppe der BAR befasst sich mit der Anerkennung der Verfahren.

Dr. Karla Spyra

Inhaltliche Leiterin des Lehrstuhls für Versorgungssystemforschung und Grundlagen der Qualitätssicherung in der Rehabilitation, Charité Universitätsmedizin Berlin. Das Thema ihres Vortrags lautete: Umsetzung der BAR-Anforderungen mit IQMP-Reha.

Bernd Petri

Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).
Das Thema seines Vortrags lautete: Umsetzung der Vereinbarung nach § 20 Absatz 2a SGB IX.

QS-Reha als Instrument der qualitätsorientierten Vergütung


Oliver Blatt

Instrumente und Perspektiven der Ergebnismessung in der Reha der Rentenversicherung


Uwe Egner

ERGOV- Ergebnisorientierte Vergütung in der neurologischen Rehabilitation nach Schlaganfall | Teil I


Dr. Nikolaus Gerdes


ERGOV- Ergebnisorientierte Vergütung in der neurologischen Rehabilitation nach Schlaganfall | Teil II


Etzel Walle

Bedeutung von Fallgruppen für die Ergebnismessung


Dr. Karla Spyra

Die IQMG-Jahrestagung wurde unterstützt von: